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Fritz Bauer - Generalstaatsanwalt
Nazi-Jäger- Autor: Bernstein, Catherine
- Erscheinungsjahr: 2020
- Bindung: DVD
- Ergänzung: 56 Min
Am 20. Dezember 1963 begann am Frankfurter Landgericht das erste große bundesdeutsche... mehr
Produktinformationen "Fritz Bauer - Generalstaatsanwalt"
Am 20. Dezember 1963 begann am Frankfurter Landgericht das erste große bundesdeutsche Gerichtsverfahren gegen Nazi-Kriegsverbrecher. Die Ermittlungen leitete ein hessischer Generalstaatsanwalt, der als Jude und Sozialdemokrat selbst vom NS-Regime verfolgt worden war: der Jurist Fritz Bauer (1903-1968). In den Wirtschaftswunder-Jahren Deutschlands stellte er sich gegen eine Politik des Schweigens und Vergessens. Mit dem Prozess gewann die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Bundesrepublik Deutschland erstmals eine öffentliche Dimension.
Fünfzehn Jahre des unverhofften Wirtschaftswunders gingen ins Land, bis eine bundesdeutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische und umfassende Ermittlungen gegen SS-Personal des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau einleitete und im Rahmen eines Sammelverfahrens den Versuch unternahm, den Verbrechenskomplex Auschwitz aufzuklären. Auf Antrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer hin fanden ab April 1963 in Frankfurt die sogenannten Auschwitzprozesse statt, bei denen Befehlsgeber und Handlanger der NS-Vernichtungspolitik im KZ Auschwitz-Birkenau verurteilt wurden.
Fritz Bauer, der sich als Humanist und Demokrat verstand, wusste nur zu gut, dass viele der einstigen Täter nach dem Krieg wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft eingenommen hatten. Sein entschiedenes Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit zwang die Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen.
Bauer begann die Ermittlungen im Frühjahr 1959 auf der Basis von authentischen Dokumenten, die gezielte Tötungen von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Leute belegten. Im April 1963 konnte gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling Anklage erhoben werden. Wenige Tage vor Weihnachten 1963 begann die Hauptverhandlung schließlich gegen 22 Angeklagte. Der Prozess umfasste insgesamt 183 Verhandlungstage bis August 1965, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden.
Mit den Verfahren gegen jene, die an der Planung und Ausführung der „Endlösung“ beteiligt waren, wollte Bauer zum einen erreichen, dass Schuldige verurteilt werden, zum anderen aber den Deutschen auch die Verbrechen vor Augen führen, die im Dritten Reich in ihrem Namen begangen worden waren. Der jungen Generation gab Bauer eine Botschaft mit auf den Weg, die zu einer radikal neuen Haltung führen sollte: Dass es in einem Unrechtsstaat eine moralische Pflicht ist, Widerstand zu leisten.
Fünfzehn Jahre des unverhofften Wirtschaftswunders gingen ins Land, bis eine bundesdeutsche Staatsanwaltschaft erstmals systematische und umfassende Ermittlungen gegen SS-Personal des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau einleitete und im Rahmen eines Sammelverfahrens den Versuch unternahm, den Verbrechenskomplex Auschwitz aufzuklären. Auf Antrag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer hin fanden ab April 1963 in Frankfurt die sogenannten Auschwitzprozesse statt, bei denen Befehlsgeber und Handlanger der NS-Vernichtungspolitik im KZ Auschwitz-Birkenau verurteilt wurden.
Fritz Bauer, der sich als Humanist und Demokrat verstand, wusste nur zu gut, dass viele der einstigen Täter nach dem Krieg wichtige Positionen in Staat und Gesellschaft eingenommen hatten. Sein entschiedenes Eintreten für die juristische Aufarbeitung der Nazizeit zwang die Bundesrepublik, sich ihrer Vergangenheit zu stellen.
Bauer begann die Ermittlungen im Frühjahr 1959 auf der Basis von authentischen Dokumenten, die gezielte Tötungen von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Leute belegten. Im April 1963 konnte gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling Anklage erhoben werden. Wenige Tage vor Weihnachten 1963 begann die Hauptverhandlung schließlich gegen 22 Angeklagte. Der Prozess umfasste insgesamt 183 Verhandlungstage bis August 1965, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden.
Mit den Verfahren gegen jene, die an der Planung und Ausführung der „Endlösung“ beteiligt waren, wollte Bauer zum einen erreichen, dass Schuldige verurteilt werden, zum anderen aber den Deutschen auch die Verbrechen vor Augen führen, die im Dritten Reich in ihrem Namen begangen worden waren. Der jungen Generation gab Bauer eine Botschaft mit auf den Weg, die zu einer radikal neuen Haltung führen sollte: Dass es in einem Unrechtsstaat eine moralische Pflicht ist, Widerstand zu leisten.
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