Der Reichsfinanzhof und seine Rechtsprechung in steuerlichen Angelegenheiten jüdischer Bürger 1933 -

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Produktinformationen "Der Reichsfinanzhof und seine Rechtsprechung in steuerlichen Angelegenheiten jüdischer Bürger 1933 -"
Im Jahr 2010 wird neben dem Bundesgerichtshof auch der Bundesfinanzhof auf ein sechzigjähriges Bestehen zurückblicken können. Im Jahr 1993 fand allerdings beim Bundesfinanzhof in München bereits eine 75-Jahr-Feier statt, da der Reichsfinanzhof, in dessen Tradition stehend sich der BFH sieht, schon 1918, noch von Kaisers Gnaden, seine Arbeit aufnahm. Diese Kontinuitätsthese löste 1993 einen scharf geführten Streit in der Fach- wie in der Tagespresse aus. Es wurde einerseits argumentiert, dass der Reichsfinanzhof zwischen 1933 und 1945 schmähliche Unrechtsurteile gegen Kirchen und Juden gefällt habe. Würde man die Zeit der furchtbaren Juristen des Reichsfinanzhofes in die Tradition des Bundesfinanzhofes einbeziehen, perpetuiere man die Diskriminierung der Juden. Andererseits, so die Gegenposition, dürfe über den unbestreitbaren Unrechtsurteilen nicht vergessen werden, dass in der weitaus überwiegenden Anzahl der Entscheidungen sachlich Recht gesprochen wurde und diese Urteile zum Teil auch heute noch Bestand hätten. In genau dieser Rechtstradition stehe der Bundesfinanzhof. Diese Aussage findet sich auch heute noch im Internetauftritt des BFH. Begünstigt wurde diese Auseinandersetzung dadurch, dass eine systematische Aufarbeitung der Rechtsprechungstätigkeit des Reichsfinanzhofes zwischen 1933 und 1945 auch heute im Jahr 2009 noch fehlt. Die genaue Anzahl der Urteile, bei denen nicht Recht, sondern aus rassistischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Unrecht gesprochen wurde, ist bis heute nicht bekannt.
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