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Ausgebürgert unter dem Hakenkreuz. Rassisch und politisch verfolgte Rechtsanwälte
Biographische Dokumentation einer Spurensuche zur deutschen Emigration nach 1933- Autor: Schumacher, Martin
- Erscheinungsjahr: 2021
- Seiten: 369
- Bindung: kt
Biographische Dokumentation einer Spurensuche zur deutschen Emigration nach 1933In der Zeit des... mehr
Produktinformationen "Ausgebürgert unter dem Hakenkreuz. Rassisch und politisch verfolgte Rechtsanwälte"
Biographische Dokumentation einer Spurensuche zur deutschen Emigration nach 1933In der Zeit des Nationalsozialismus wurde tausenden Emigranten die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Dieses Staatsunrecht wird erstmals für eine Personengruppe dokumentiert. Quellen und Forschungen zur Geschichte der Anwaltschaft im "DrittenReich", die Entstehung des Ausbürgerungsgesetzes vom 14. Juli 1933 und die Praxis der bürokratischen Verfolgung werden einleitend behandelt. Darüber hinaus wird für die Hochschulen mit juristischen Fakultäten die Folgestrafe der akademischen Ausbürgerung nachgewiesen. Betroffen von der Strafexpatriation waren hunderte Anwälte, unter ihnen ein halbes Dutzend Anwältinnen. 610 Kurzbiographien erinnern an Koryphäen wie unbekannte Vertreter des Berufsstandes. Die Anwälte, die "der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig" erklärt wurden, waren mit wenigen Ausnahmen Juden, stigmatisiert und verfolgt als jüdische Rechtsanwälte.Nur wenige der aus Beruf und Vaterland vertriebenen Juristen kehrten aus dem Exil zurück. Zu ihnen zählen die nach 1933 ausgebürgerten Anwälte Fritz Löwenthal, Rudolf Katz und Friedrich Wilhelm Wagner. In den Parlamentarischen Rat berufen, stimmten sie am 8. Mai 1949 für die Annahme des Grundgesetzes. Während Löwenthal aus der Politik ausschied, amtierte Katz bis 1950 als Justizminister in Kiel. 1951 wurde er vom Bundesrat zum Richter des neu gegründeten Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wagner war seit 1949 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. 1961 wechselte er von Bonn nach Karlsruhe, und folgte Katz als Richter des Zweiten Senats und Vizepräsident des Verfassungsorgans.
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