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Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945
Austellungskatalog- Autor: Nerdinger, Winfried
- Autor 2: Wilker, Christoph
- Autorenzusatz: (Hg.)
- Erscheinungsjahr: 2018
- Seiten: 280
- Bindung: gb
Die Zeugen Jehovas wurden als erste Glaubensgemeinschaft von den Nationalsozialisten verboten und... mehr
Produktinformationen "Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945"
Die Zeugen Jehovas wurden als erste Glaubensgemeinschaft von den Nationalsozialisten
verboten und während der gesamten NS-Zeit rücksichtslos verfolgt. In den Konzentrationslagern
erhielten sie mit einem lila Winkel eine eigene Kennzeichnung als »Bibelforscher«. Da sie aus
Glaubensgründen den Kriegsdienst verweigerten, wurden viele von ihnen hingerichtet. Artikel 4
Absatz 3 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – »Niemand darf gegen sein Gewissen
zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden« – ist eine direkte Antwort auf die
Verbrechen des NS-Regimes an den Zeugen Jehovas. Obwohl deren Glaubensfestigkeit somit
einen Widerhall im Grundgesetz fand, wird ihr Schicksal in der NS-Zeit nur peripher beachtet.
In der DDR wurden die Zeugen Jehovas sogar schon 1950 wieder verboten und eingesperrt.
Eine ausdrückliche Rehabilitierung fehlt bis heute. Mit der Ausstellung und Publikation über
die Verfolgung der Münchner Zeugen Jehovas setzt das NS-Dokumentationszentrum seine
Aufklärungsarbeit über Verfolgtengruppen fort und möchte den »vergessenen Opfern« wieder
ein Gesicht, eine Biografie und einen Platz in der Stadtgeschichte geben.
verboten und während der gesamten NS-Zeit rücksichtslos verfolgt. In den Konzentrationslagern
erhielten sie mit einem lila Winkel eine eigene Kennzeichnung als »Bibelforscher«. Da sie aus
Glaubensgründen den Kriegsdienst verweigerten, wurden viele von ihnen hingerichtet. Artikel 4
Absatz 3 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – »Niemand darf gegen sein Gewissen
zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden« – ist eine direkte Antwort auf die
Verbrechen des NS-Regimes an den Zeugen Jehovas. Obwohl deren Glaubensfestigkeit somit
einen Widerhall im Grundgesetz fand, wird ihr Schicksal in der NS-Zeit nur peripher beachtet.
In der DDR wurden die Zeugen Jehovas sogar schon 1950 wieder verboten und eingesperrt.
Eine ausdrückliche Rehabilitierung fehlt bis heute. Mit der Ausstellung und Publikation über
die Verfolgung der Münchner Zeugen Jehovas setzt das NS-Dokumentationszentrum seine
Aufklärungsarbeit über Verfolgtengruppen fort und möchte den »vergessenen Opfern« wieder
ein Gesicht, eine Biografie und einen Platz in der Stadtgeschichte geben.
Unser Kommentar zu "Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945"
Wilker, Christoph
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